
Kosten
Für Angestellte der Stadt Graz gilt:
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Erbrachte Kassenleistungen können direkt mit der Krankenanstalt für Angestellte der Stadt Graz (KFA) verrechnet werden.
Erbrachte Leistungen, die nicht im Kassenkatalog vermerkt sind, werden dem Patienten in Rechnung gestellt.
Falls eine Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung möglich ist, kann die bezahlte Honorarnote in weiterer Folge zur Rückerstattung eingereicht werden.
Zeit für Sie
zielführende Patientengespräche und
sorgfältige Untersuchungen
benötigen ausreichend Zeit!
WAHLARZT für alle anderen Kassen
Für Versicherte aller anderen Kassen gilt:
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Die erbrachte Behandlung wird zunächst von Ihnen am Behandlungstag bezahlt. (Kartenzahlung möglich!)
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Wir reichen die bezahlte Rechnung für Sie, mit der Bitte um Rückerstattung, bei der zuständigen Krankenkasse, ein.
Sie müssen sich darum nicht weiter kümmern.
Bezahlt werden in der Regel 80 % jenes Betrags, den die Krankenversicherung beim Vertragsarzt für Ihre Behandlung hätte zahlen müssen.
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Erbrachte Leistungen, die nicht im Kassenkatalog vermerkt sind, werden von den Krankenkassen nicht zurückerstattet.
Falls Sie eine Zusatzversicherung, abgeschlossen haben, die eine Erstattung von Wahlarzthonoraren abdeckt, können die Kosten ggf. übernommen werden.
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Gerne informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten der Behandlung und den ungefähren Rückerstattungstarif.
Keine Wartezeiten
dank einer vorab Terminvergabe entstehen kaum Wartezeiten für Sie
einfache Kostenrückerstattung
Gerne reichen wir Ihre Rechnung bei der Krankenkasse für Sie ein!